VEReINSSATZUNG

Unsere Vereinssatzung schafft die rechtliche Grundordnung unseres Vereins. 

  1. Der Name des Vereins lautet: “Kinder- und Jugendförderverein Platjenwerbe e.V.”
  2. Sitz des Vereins ist Platjenwerbe.
  3. Der Verein dient der Förderung der vorschulischen und außerschulischen Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Zu diesem Zweck kann er Kinderspielkreise oder Betreuungsgruppen einrichten, unterhalten und fördern.
  4. Der Verein ist ausschließlich selbstlos tätig; d.h. er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
  6. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister (Kassenführer) und drei Beisitzern. Der 1. und der 2. Vorsitzende sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt gemäß BGB§ 26.
  7. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  8. Der Vorstand wird durch Beschluß der Mitgliederversammlung bestellt.
  9. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Mitteilung einberufen. Dabei ist eine Frist von einer Woche zwischen Zugang der Mitteilung und Zeitpunkt der Versammlung einzuhalten.
  10. Einmal jährlich hat der Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Im übrigen ist eine Versammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert.
  11. Der Verlauf der Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse werden vom Schriftführer protokolliert. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen und den Mitgliedern zuzuleiten.
  12. Die Mitgliedschaft im Verein wird durch Beitrittserklärung erworben, die dem Vorstand gegenüber schriftlich abzugeben ist. Mitglied kann werden, wer sich mit den Zielen des Vereins identifiziert.
  13. Jedes Mitglied kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres seinen Austritt aus dem Verein erklären. Die Austrittserklärung ist dem Vorstand gegenüber schriftlich abzugegben.
  14. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben, deren jeweilige Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.
  15. Zahlt ein Mitglied ein Jahr lang keinen Beitrag, so kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden.
  16. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des in Ziffer 3) bestimmten Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen an eine durch Beschluß der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung. Beschlüsse hierüber dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
  17. Ergänzend finden die Vereinsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung.

Unsere Vereinssatzung ist beim Amtsgericht Walsrode im Vereinsregister 160087 eingetragen.